Grundriss

Anfahrt & Zulieferung

Auf der Geländeübersicht im Header finden Lieferanten und Dienstleister eine Darstellung aller Ladebuchten, Ladehöfe, Lastenstraße und relevanten Eingänge.

Orientierung für eine reibungslose Anlieferung

Klare Informationen für einen strukturierten Ablauf

  • Für die Anlieferung von Materialien und Exponaten stehen am VIECON definierte Zufahrts- und Ladezonen zur Verfügung.
  • Anlieferung Multifunktionale Hallen: Trabrennstrasse 5/Tor 1. Anlieferung Congress Center: Messeplatz 1
  • Vor Ort unterstützen unsere Partnerfirmen CAM und DHL.

Technische Rahmenbedingungen

Die Venue bietet moderne technische Infrastruktur, die Veranstalter:innen bei der Planung unterstützt:

  • flexible Stromanschlüsse
  • IT- und Datenanbindung
  • flächendeckende WLAN-Versorgung
  • barrierefreie Zugänge

Operative technische Services wie Auf-, Abbau oder Materialhandling liegen ausschließlich bei unseren Partnern.

Bei allgemeinen Fragen zur Planung oder zur Hausordnung unterstützt die Projektleitung VIECON.

Was Sie vorab wissen sollten

Zufahrt über Tor 1

Offizielle Anlieferadresse: Trabrennstraße 5, 1020 Wien

Operative Logistik durch Partner

CAM & DHL betreuen alle Schritte direkt vor Ort

Hausordnung beachten

Kurzzeitiges Halten erlaubt – Parken nur in vorgesehenen Zonen

Schnelles Entladen

Nach der Anlieferung ist das Gelände zügig wieder zu verlassen

„Logistik bedeutet für uns Klarheit: definierte Zufahrten, strukturierte Abläufe und verlässliche Partner wie CAM und DHL. So stellen wir sicher, dass Ihre Anlieferung reibungslos funktioniert – vom ersten Meter bis zum letzten Handgriff.“

Michael Gruber

Michael Gruber

Team Lead Technical Event Manager

Congress Center

Die Anlieferung zum Congress Center erfolgt über den Messeplatz 1 - Einfahrt über Ausstellungsstraße.

Google Maps

Multifunktionale Hallen

Die Anlieferung erfolgt über Trabrennstraße 5 / Tor 1.

Google Maps

Wesentliche Hinweise laut Hausordnung

Parken & Halten

Generelles Parkverbot auf dem gesamten Gelände. 
Parken nur in Parkhäusern und ausgewiesenen Flächen.

Be- & Entladen

Kurzzeitiges Halten gemäß StVO erlaubt nur für Be- und Entladevorgänge.

Nach dem Entladen

Fahrzeuge umgehend umparken oder das Gelände direkt verlassen

Übernachten

Campieren oder Übernachten im Fahrzeug nicht gestattet

Abschleppen

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten und Risiko des Halters entfernt

Fahrzeugpräsentation

In den Hallen gelten die Technischen Richtlinien

Hausordnung zum Herunterladen